• volkerwirsing@feddit.org
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    3 days ago

    Ich finde die Sache irgendwie schwierig:

    Die Ver­fas­sungs­rich­te­r:in­nen stellen fest, dass das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum bei Studierenden nicht passt. Denn diese könnten ihre Existenz sichern, indem sie arbeiten. Dass sie dann nicht studieren können, verletze nicht ihre Menschenwürde.

    Diese Begründung des “die können ja arbeiten” ist echt mau. Zum einen will man ja, dass sich Studies aufs Studium konzentrieren müssen und dass der Mediziner dann schnell fertig ist, um seine hochbezahlte Stelle als Arzt anzutreten und nicht, dass er wegen zu wenig Bafög dann kellnert und erst später Leute behandeln kann. Zum anderen kann man mit “du kannst ja arbeiten, um die Existenz zu sichern” wirklich alle Sozialleistungen streichen.

  • it_depends_man@lemmy.world
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    8
    ·
    3 days ago

    Ich finde die sonstigen Begründungen schlüssig.

    auch wegen der grundgesetzlichen Schuldenbremse, auf die die Rich­te­r:in­nen ausdrücklich verweisen.

    Das ist bescheuert. Man macht nicht Rentenerhöhung, Diätenerhöhung, etc… und sagt dann “ja aber beim Bafög haben wir Schuldenbremse”. Das ist kindisch.

    Das Gericht kann leider nur danach entscheiden was schon Verfassung ist. Und wir haben leider keinen Anspruch auf Wohlstandsgleichheit und -ausgleich. Wir haben nur die Gleichheit vor dem Gesetz und eine Chancengleichheit die dadurch ungefähr gewährleistet ist, das man nicht prinzipiell vom Studium ausgeschlossen werden kann (also nach Geschlecht, Eltern, Kaste, Hautfarbe, Religion etc.), sondern es tatsächlich nur vom Geld und Verhalten abhängt.

    Die Situation allgemein um Ausbildung, Studium, Schulen, Bafög ist trotzdem Mist. Aber das Gericht hat Recht, die Aktion muss hier nicht von ihnen kommen, sondern über den normalen politischen Prozess. Leider.

  • Flipper@feddit.org
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    8
    ·
    3 days ago

    Bafög liegt bei 475€ + Wohnungszuschlag von 350€.

    Zum Vergleich Bürgergeld ist bei

    • 563 Euro im Monat für Alleinstehende und Alleinerziehende (2023: 502 Euro).

    • 506 Euro für volljährige Partner innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft (2023: 451 Euro).

    • 471 Euro für Personen unter 25 Jahren, die ohne Erlaubnis des Jobcenters umziehen (2023: 420 Euro).

    • 451 Euro für Volljährige unter 25 Jahren, die im Elternhaus leben (2023: 402 Euro).

    • Variable Miete wobei diese angemessen sein muss und bei einer Person es den Richtwert von 435,00 Euro gibt.

    Außerdem muss die hälfte des BAföGs zurück gezahlt werden.

  • Mia@feddit.org
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    5
    ·
    3 days ago

    Denn diese könnten ihre Existenz sichern, indem sie arbeiten. Dass sie dann nicht studieren können, verletze nicht ihre Menschenwürde.

    Irgendwie seh ich da einen Widerspruch zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte Art. 26

    Fach- und Berufsschulunterricht müssen allgemein verfügbar gemacht werden, und der Hochschulunterricht muss allen gleichermaßen entsprechend ihren Fähigkeiten offenstehen.