Ein intimes Video einer 13-jährigen Schülerin macht die Runde. Eine Westerwälderin Lehrerin informiert die Mutter - und muss mit einer Freiheitsstrafe rechnen.
Aber da die Staatsanwaltschaft weisungsgebunden ist, könnte sich zumindest die Leitung der jeweiligen Staatsanwaltschaft oder gar des Justizministeriums des Landes oder des Bundes einklinken.
Laut Artikel dürfen Staatsanwaltschaft und Justiz das Verfahren nicht einstellen.
Kann das Justizministerium da überhaupt was machen?
Würde das etwas verändern? Die Folgen sind nicht an allen Ecken und Enden schön und angenehm, aber die finanzielle Absicherung, den Beamtenstatus und die Stelle kann man doch wieder zurück bekommen? Würde ich zumindest denken.
Naja, also zum einen muss das Verfahren wohl erstmal bis zum Ende durchgezogen werden.
Zum anderen weiß ich nicht wie umfangreich so eine Begnadigung ist. Ja, die Strafe wird erlassen, der Ministerpräsident kann einen wohl wieder einstellen aber afaik ist man dann trotzdem vorbestraft.
Ohne fachliche Ausbildung und Erfahrung kann ich dazu nichts sagen. Den Gedanken, dass alle Beteiligten das Verfahren möglichst verzögern könnten ist ein interessanter Ansatz. Aber selbst wenn jede Stelle (Justizverwaltung, Richterin, Staatsanwaltschaft, Anwältin) jede zeitliche First maximal ausreizt, glaube ich, dass selbst bei zwischenzeitlicher Gesetzesänderung das Gesetz in seiner zum Zeitpunkt der Anklage geltenden Fassung angewandt werden muss. Rechtsstaat und so.
Laut Artikel dürfen Staatsanwaltschaft und Justiz das Verfahren nicht einstellen.
Kann das Justizministerium da überhaupt was machen?
Habe dazu weiter recherchiert und folgendes entdeckt: https://feddit.de/comment/2552589
So wie ich das verstehe gilt das erst nach der Verurteilung.
Afaik gilt das für alle Begnadigungen.
Würde das etwas verändern? Die Folgen sind nicht an allen Ecken und Enden schön und angenehm, aber die finanzielle Absicherung, den Beamtenstatus und die Stelle kann man doch wieder zurück bekommen? Würde ich zumindest denken.
Naja, also zum einen muss das Verfahren wohl erstmal bis zum Ende durchgezogen werden.
Zum anderen weiß ich nicht wie umfangreich so eine Begnadigung ist. Ja, die Strafe wird erlassen, der Ministerpräsident kann einen wohl wieder einstellen aber afaik ist man dann trotzdem vorbestraft.
Ohne fachliche Ausbildung und Erfahrung kann ich dazu nichts sagen. Den Gedanken, dass alle Beteiligten das Verfahren möglichst verzögern könnten ist ein interessanter Ansatz. Aber selbst wenn jede Stelle (Justizverwaltung, Richterin, Staatsanwaltschaft, Anwältin) jede zeitliche First maximal ausreizt, glaube ich, dass selbst bei zwischenzeitlicher Gesetzesänderung das Gesetz in seiner zum Zeitpunkt der Anklage geltenden Fassung angewandt werden muss. Rechtsstaat und so.