Die CDU sieht die Gefahr, dass Linksextreme und »Teile des migrantischen Milieus« geplante Jugendproteste vereinnahmen. Grüne und Linke warnen vor einem Generalverdacht.

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      9 days ago

      für die GG Art. 8 nicht gilt.

      Für die gilt Art. 8 nicht aber das heißt AFAIK nicht, dass die kein Recht auf Demonstrationen haben.

      Träger des Grundrechts aus Art. 8 Absatz 1 GG sind alle Deutschen. Als Deutsche gelten gemäß Art. 116 Absatz 1 GG alle deutschen Staatsbürger. Personen, welche die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzen, werden daher nicht durch Art. 8 GG geschützt. Sie haben jedoch ebenfalls das Recht, sich frei zu versammeln. Verfassungsrechtlich ist dieses im Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 Absatz 1 GG) verankert. Infolgedessen findet lediglich die ausdifferenzierte Regelungssystematik auf Versammlungen von Ausländern keine Anwendung. Einfachgesetzlich folgt für jedermann aus § 1 Absatz 1 VersammlG ein Versammlungsrecht.

      https://de.wikipedia.org/wiki/Artikel_8_des_Grundgesetzes_für_die_Bundesrepublik_Deutschland