Die CDU sieht die Gefahr, dass Linksextreme und »Teile des migrantischen Milieus« geplante Jugendproteste vereinnahmen. Grüne und Linke warnen vor einem Generalverdacht.

  • SapphireSphinx@feddit.orgOP
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    9 days ago

    So, so. Es besteht die Gefahr, dass »Teile des migrantischen Milieus« demonstrieren. Unerhört! Wir wissen doch alle, dass Deutsche nur demonstrieren dürfen wenn sie der CxU den großem Ariernachweis vorlegen können…

    • GarbadgeGoober@feddit.org
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      9 days ago

      Einfach traurig wo wir gelandet sind vor 5 Jahren hätte sich die Union bei solchen Aussagen noch zurück genommen.

      Durch die verohende Sprache der AfD werden solche offen rassistischen Aussagen immer mehr normalisiert.

      Das einzige was die Union will, ist vorab schon abzulenken von den eigentlichen Themen der Demos. Nämlich ihre scheiß Politik die letzten 30 Jahre.

    • A_norny_mousse@piefed.social
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      8 days ago

      Teile des migrantischen Milieus

      Jesus am Stiel. Wie jemand anderes schon sagte, es ist eine Schande dass sowas heutzutage Teil des politischen Diskurses ist. Es ist noch gar nicht so lange her da hätte sich auch die CxU geschämt so einen Dünnpfiff von sich zu geben.

      Das einzige was die Union will, ist vorab schon abzulenken von den eigentlichen Themen der Demos.

      • SapphireSphinx@feddit.orgOP
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        9 days ago

        für die GG Art. 8 nicht gilt.

        Für die gilt Art. 8 nicht aber das heißt AFAIK nicht, dass die kein Recht auf Demonstrationen haben.

        Träger des Grundrechts aus Art. 8 Absatz 1 GG sind alle Deutschen. Als Deutsche gelten gemäß Art. 116 Absatz 1 GG alle deutschen Staatsbürger. Personen, welche die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzen, werden daher nicht durch Art. 8 GG geschützt. Sie haben jedoch ebenfalls das Recht, sich frei zu versammeln. Verfassungsrechtlich ist dieses im Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 Absatz 1 GG) verankert. Infolgedessen findet lediglich die ausdifferenzierte Regelungssystematik auf Versammlungen von Ausländern keine Anwendung. Einfachgesetzlich folgt für jedermann aus § 1 Absatz 1 VersammlG ein Versammlungsrecht.

        https://de.wikipedia.org/wiki/Artikel_8_des_Grundgesetzes_für_die_Bundesrepublik_Deutschland